Am 16. Juni 2017 trat das Entsorgungsfondsgesetz in Kraft, mit dem die Stiftung ?Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung? des Bundes errichtet wurde. Am 3. Juli 2017 sind die Betreiber der 25 deutschen Kernkraftwerke ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und haben insgesamt 24,1 Mrd. Euro auf die Konten der Stiftung eingezahlt. Damit soll die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sichergestellt werden. Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Das Kuratorium wird durch einen Anlageausschuss beraten. Der Fonds untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fr Wirtschaft und Klimaschutz, die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ausgebt wird. Er hat seinen Sitz in Berlin.